Die Verhinderungspflege ist die Vertretung einer privaten Pflegeperson in der häuslichen Pflege. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten der Ersatzpflege. Sie kann für maximal 42 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden.

 

Bevor diese Art der Pflege beantragt wird, muss die Pflegekraft die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate lang in ihrer häuslichen Umgebung versorgt haben. Die Verhinderungspflege kann von einer erwerbsmäßig tätigen Pflegeperson übernommen werden, die mit dem Pflegebedürftigen nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert ist. Auch Nachbarn oder Bekannte können die Aufgabe übernehmen.

 

Mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz, das Anfang 2013 in Kraft getreten ist, dürfen auch Menschen mit der bis Ende 2016 gültigen Pflegestufe 0, jetzt Pflegegrad 2, die Verhinderungspflege beanspruchen.

 

Zur Warnehmung der Leistung der Verhinderungspflege muss ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden.

 

Wir helfen ihnen gerne weiter!